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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Anbieter:

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JH Print Solutions GmbH

Vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Hertwig

Weiherbachstr. 35a

66346 Püttlingen

 

- im folgenden „JH Print Solutions GmbH" genannt -

 

§ 1 Allgemeines/Geltung

 

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Print Solutions GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Print Solutions GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Print Solutions GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Print Solutions GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

(3) Die von der Print Solutions GmbH angebotenen Produkte und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss

 

(1) Allgemeines

 

Alle Angebote von JH Print Solutions GmbH stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.

 

(2) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Kaufvertrages

 

a) Bestellung über den Online-Shop

 

Für eine Bestellung eines oder mehrerer Artikel über den Online-Shop, müssen die Artikel zunächst durch einen Mausklick auf den "Warenkorb"-Link (In den Warenkorb) oder Button zur Bestellung vorgemerkt werden. Im „Warenkorb“ (der jederzeit über einen Link im Shopangebot erreicht werden kann) wird der Kunde dann durch den Bestellvorgang geführt, indem jeder Schritt erläutert und die erforderlichen Angaben abgefragt werden.

 

Der Bestellvorgang ist abgeschlossen, wenn der Kunde abschließend auf „Zur Kasse“ / „Direkt zu PayPal“ / „PayPal Später bezahlen“ / klickt.

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Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches JH Print Solutions GmbH innerhalb von zwei Werktagen annehmen kann.

 

Die Annahme des Angebots durch JH Print Solutions GmbH erfolgt - nach Übersendung einer Bestellbestätigung - durch gesonderte Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware.

 

Mit der Annahme durch JH Print Solutions GmbH ist der Kaufvertrag geschlossen.

 

Abweichend vom Vorstehenden kommt der Vertrag bereits vor der Übersendung der Auftragsbestätigung zustande, wenn entweder die Bestellbestätigung eine Zahlungsaufforderung beinhaltet oder wenn während oder unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs der Bezahlvorgang eingeleitet und abgeschlossen wird.

 

(3) Speicherung und Zugang zum Vertragstext

JH Print Solutions GmbH speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die Vertragsbedingungen per E-Mail zu. Damit verschafft JH Print Solutions GmbH dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei JH Print Solutions GmbH gespeicherten Vertragstexten ist - mit Ausnahme der frei zugänglichen AGB - nur registrierten Kunden über das Kundenkonto möglich.

 

(4) Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern

Zur Erkennung und Verhinderung von Eingabefehlern während des Bestellvorgangs bekommt der Kunde vor der wirksamen Bestellung eine Übersichtsseite zur Kontrolle angezeigt, mit deren Hilfe er alle Einzelheiten der Bestellung kontrollieren und in den Eingabefeldern selbst oder unter Verwendung des „Zurück“-Buttons des Internetbrowsers die eingegebenen Daten berichtigen kann.

 

(5) Zur Verfügung stehende Sprachen

Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich berechnet und dem Kunden rechtzeitig angezeigt. Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land JH Print Solutions GmbH nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über JH Print Solutions GmbH abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.

 

(2) JH Print Solutions GmbH akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten. JH Print Solutions GmbH stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform spätestens mit Warenlieferung übersandt wird. Der Gesamtkaufpreis der bestellten Ware ist je nach gewählter Zahlungsart zahlbar.

 

(3) Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

 

(4) Die JH Print Solutions GmbH ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

 

§ 4 Verpackungs- und Versandkosten, Gefahrübergang

 

(1) Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, dem Besteller rechtzeitig vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben.

 

(2) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die JH Print Solutions GmbH noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem JH Print Solutions GmbH versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

 

(3) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen der JH Print Solutions GmbH.

 

(4) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch die JH Print Solutions GmbH betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

 

(5) Die Sendung wird von der JH Print Solutions GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

§ 5 Lieferung und Lieferzeiten

 

(1) Lieferungen erfolgen ab 66346 Püttlingen, bzw. direkt ab Werk oder Distribution.

 

(2) Von der JH Print Solutions GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

 

(3) Die JH Print Solutions GmbH kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der JH Print Solutions GmbH gegenüber nicht nachkommt.

 

(4) Die JH Print Solutions GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die JH Print Solutions GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der JH Print Solutions GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die JH Print Solutions GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der JH Print Solutions GmbH vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 6 Erfüllungsort und Abnahme

 

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 66346 Püttlingen soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die JH Print Solutions GmbH auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

 

(2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

a) die Lieferung und, sofern JH Print Solutions GmbH auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,

b) Die JH Print Solutions GmbH dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Regelung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und

d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der JH Print Solutions GmbH angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

 

§ 7 Gewährleistung

 

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

 

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der JH Print Solutions GmbH nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Auf Verlangen von der JH Print Solutions GmbH ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die JH Print Solutions GmbH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die JH Print Solutions GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

 

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die JH Print Solutions GmbH nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

 

(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die JH Print Solutions GmbH aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die JH Print Solutions GmbH nach seiner Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die JH Print Solutions GmbH bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die JH Print Solutions GmbH gehemmt.

 

(5) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

 

(6) Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens der JH Print Solutions GmbH werden durch vorstehende Gewährleistungsregelungen nicht eingeschränkt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von der JH Print Solutions GmbH gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).

 

(2) Die von der JH Print Solutions GmbH an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von JH Print Solutions GmbH. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

 

(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die JH Print Solutions GmbH.

 

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

 

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der JH Print Solutions GmbH als Hersteller erfolgt und die JH Print Solutions GmbH unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei der JH Print Solutions GmbH eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an die JH Print Solutions GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt die JH Print Solutions GmbH, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

 

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum der JH Print Solutions GmbH an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die JH Print Solutions GmbH ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die JH Print Solutions GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die JH Print Solutions GmbH abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung der JH Print Solutions GmbH einzuziehen. Die JH Print Solutions GmbH darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

 

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum der JH Print Solutions GmbH hinweisen und die JH Print Solutions GmbH hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der JH Print Solutions GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde der JH Print Solutions GmbH.

 

(8) Die JH Print Solutions GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

 

(9) Tritt die JH Print Solutions GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.

 

(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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